Private Haftpflichtversicherung
Warum eine Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar ist?
Selbst wenn Sie von Natur aus eher vorsichtig sind – passieren kann schnell etwas:
- durch eine ungeschickte Bewegung schütten Sie bspw. den Inhalt Ihres Rotweinglases auf das weiße Kleid Ihrer Gastgeberin
- oder beim Sport foulen Sie versehentlich Ihren Gegner so ungeschickt, dass dieser eine Verletzung davon trägt
Beides sind vergleichsweise kleine Schäden mit überschaubaren Kosten – was aber, wenn die Verletzung so schwerwiegend ist, dass der Gefoulte nicht mehr arbeiten kann? Unter Umständen gehen Schadenersatzansprüche oder lebenslange Renten in die Millionen.
Leistung Hoch drei
Weil jeder Mensch anders ist, sind auch unsere Versicherungskonzepte anders. Wir bieten Ihnen die Wahl zwischen drei verschiedenen Tarifen: Die folgende Übersicht soll Ihnen helfen die Variante zu finden, die Ihrem Bedarf und Ihren Ansprüchen entspricht.
Die Tarife der Mannheimer Versicherung AG
TOP | KOMFORT | BASIS | |
---|---|---|---|
Sach- und Personenschäden pauschal | 15 Mio. EUR | 3 Mio. EUR | 1 Mio. EUR |
Vermögensschäden bis | 15 Mio. EUR | 50.000 EUR | 25.000 EUR |
Mietsachschäden bis | 300.000 EUR | 100.000 EUR | 50.000 EUR |
Baumaßnahmen bis | 100.000 EUR | 50.000 EUR | 25.000 EUR |
Betreiberhaftpflicht Photovoltaik bis 10 kWp | inklusive* | inklusive* | inklusive* |
Schlüsselverlust (SB 150 EUR) bis | 50.000 EUR | 2.500 EUR | — |
Schäden durch Kinder unter 7 Jahren (SB 150 EUR) bis | 5.000 EUR | — | — |
Gefälligkeitsschäden (SB 150 EUR) bis | 5.000 EUR | — | — |
Ansprüchen aus der Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (SB 150 EUR) bis | 50.000 EUR | — | — |
* Schadenersatzansprüche, die an Sie als Betreiber einer Solar- und / oder Kraftwärmekopplungsanlage gerichtet werden, sind mitversichert. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Anlage auf dem mitversicherten Einfamilienhaus bzw. auf dem dazugehörigen Grundstück befindet und eine maximale Leistungsabgabe von nicht mehr als 10 kWp besitzt.
Sach- und Personenschäden
Unabhängig davon, ob Sie einer anderen Person oder einer Sache Schaden zufügen – die Privat-Haftpflichtversicherung übernimmt die finanzielle Wiedergutmachung von berechtigen Schadensersatzansprüchen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Darüber hinaus wehren wir unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Kommt es hierbei zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess und übernehmen selbstverständlich auch die Kosten für Sie.
Vermögensschäden
Vermögensschäden sind Schäden die weder ein Personen- noch ein Sachschaden sind.Wir begleichen die Vermögensschäden in unserer TOP-Variante bis zur Versicherungssumme, in KOMFORT bis 50.000 Euro und in BASIS bis 25.000 Euro
Mietsachschäden
Verursachen Sie bspw. einen Brand, wodurch die von Ihnen gemieteten Räume beschädigt werden, befassen wir uns mit den Schadenersatzansprüchen des Vermieters. Die daraus resultierenden Schäden übernehmen wir in der Variante TOP bis 300.000,- Euro, bei KOMFORT bis 100.000,- Euro und bei BASIS bis zu 50.000,- Euro.
Baumaßnahmen
Schäden, die ein Dritter infolge von Umbaumaßnahmen an Ihrem selbstgenutzten Haus oder Ihrer Eigentumswohnung erleidet, sind ebenfalls versichert – im Rahmen der TOP-Variante bis zu einer Bausumme von 100.000,- Euro, in KOMFORT bis zu 50.000,- Euro und in BASIS bis zu 25.000,- Euro.
Betreiberhaftpflicht Photovoltaik
Schadenersatzansprüche, die an Sie als Betreiber einer Solar- und / oder Kraftwärmekopplungsanlage gerichtet werden, sind mitversichert.Voraussetzung dafür ist, dass sich die Anlage auf dem mitversicherten Einfamilienhaus bzw. auf dem dazugehörigen Grundstück befindet und eine maximale Leistungsabgabe von nicht mehr als 10 kWp besitzt.
Schlüsselverlust
Schadenersatzansprüche die durch Abhandenkommen von fremden Schlüsseln – die sich regelmäßig in Ihrem Gewahrsam befinden – gegen Sie erhoben werden, sind in den Varianten KOMFORT und TOP eingeschlossen. Wir leisten z.B. für den Austausch der Schlösser, der Schließanlage oder für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen bis zu 2.500,- Euro bzw. 30.000,- Euro. Sie tragen lediglich einen Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro